Informationen über die MAIB

Wir über uns

Die britische Untersuchungsbehörde für Seeunfälle (Marine Accident Investigation Branch, MAIB) führt Untersuchungen und Ermittlungen bei jeder Art von Seeunfällen mit oder an Bord von britischen Schiffen weltweit sowie sonstigen Schiffen in Gewässern britischen Hoheitsgebietes durch.

Aus Sicht der MAIB besteht das ausschließliche Ziel der Ermittlung eines Unfallhergangs darin, dessen Umstände und Ursachen zu ergründen, um die Sicherheit des Lebens auf See zu verbessern und Unfälle künftig zu vermeiden. Sofern es nicht für die Erfüllung des grundlegenden Zweckes erforderlich ist, betrachten wir es nicht als unsere Aufgabe, Haftung oder Schuld zuzuweisen.

Wir treten dabei weder als Gesetzeshüter auf, noch führen wir Strafverfolgungen durch.

Wer wir sind

Die in Southampton angesiedelte MAIB ist eine separate Behörde des Verkehrsministeriums (Department for Transport, DfT). Sie gehört nicht zur Küstenwache (Maritime and Coastguard Agency). Der Behördenleiter der MAIB, der Chefinspektor für Seeunfälle, ist dem Staatsminister direkt verantwortlich. Wir verfügen über vier Ermittlungsteams, die jeweils aus einem Oberinspektor und drei Inspektoren bestehen. Alle besitzen professionelle Qualifikationen und Erfahrung in den Gebieten der Nautik, der Technik, des Schiffsbaus und/oder der Fischerei. Eine Verwaltungsbelegschaft kümmert sich um Finanzen, Verträge, Dokumentation, Datenanalysen, Veröffentlichungen und allgemeine Unterstützung der Inspektoren bei Verwaltungsanfragen, Voruntersuchungen und umfassenden Ermittlungen.

Unser Auftrag

Die Befugnisse der MAIB-Inspektoren und der gesetzliche Rahmen für die Meldung und Untersuchung von Unfällen sind im Merchant Shipping Act 1995 festgelegt. Durch die Handelsschifffahrtsvorschriften (Unfallmeldung und -untersuchung) von 2005 [Merchant Shipping (Accident Reporting and Investigation) Regulations 2005] wird dieser gesetzliche Rahmen umgesetzt. Diese Vorschriften bilden die Grundlage der Arbeit der MAIB. Sie gelten für Handelsschiffe, Fischereifahrzeuge und (mit einigen Ausnahmen) für Vergnügungsboote. In den Vorschriften werden Unfälle definiert, der Zweck von Ermittlungen beschrieben und die Unfallmeldepflicht festgelegt. Sie bilden die Bestimmungen für das Anordnen, Melden und Durchführen von Ermittlungen, räumen den Inspektoren jedoch ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit ein, was angesichts der Vielfalt der Fälle auch erforderlich ist. Außerdem existiert eine Grundsatzvereinbarung zwischen dem Arbeitsschutzbeauftragten der Regierung (Health and Safety Executive, HSE)), der MAIB und der Küstenwache, in der geregelt ist, wer Ermittlungen leitet, wenn ein gemeinsames Interesse vorliegt. Insbesondere wird darin die Schnittstelle seewärtige/landwärtige Zuständigkeit definiert.

 

Wann handelt es sich um einen Unfall, eine ernste bzw. schwere Verletzung oder einen Vorfall?

Was ist Unfall?

Bei einem Unfall handelt es sich um ein unerwünschtes Ereignis, das zu Personen- bzw. Sachschäden oder Verlusten führt. Dazu zählen Tod oder schwere Verletzungen von Personen an Bord eines Schiffes bzw. Vermissen einer Person an Bord; tatsächlicher oder mutmaßlicher Verlust, Aufgabe oder schwere Beschädigung eines Schiffes; Kollision oder Aufgrundlaufen; Seeuntüchtigkeit und schwere Sachschäden, die von einem Schiff verursacht wurden.

Als Unfall gelten des weiteren Vorfälle wie das Zusammenbrechen einer Hebevorrichtung, Schlagseite durch unbeabsichtigtes Verschieben von Ladung oder Ballast, Verlust durch Überbordgehen von Ladung oder gefährliche Krängung durch Reißen von Fangausrüstung, sofern ein solcher Vorfall zu ernsten Verletzungen oder Gesundheitsschäden einer Person hätte führen können. Es ist die Pflicht jedes Kapitäns oder Skippers, an seinem Schiff bzw. an Bord seines Schiffes auftretende Unfälle zu untersuchen.

 

Was ist eine schwere Verletzung?

Als schwere Verletzungen gilt jeder Knochenbruch oder Verlust von Gliedmaßen, Verlust der Sehkraft sowie jede sonstige Verletzung, die Wiederbelebungsmaßnahmen erfordert, zu Unterkühlung führt oder die Einlieferung in ein Krankenhaus oder eine sonstige medizinische Einrichtung zur Folge hat.

Was ist eine ernste Verletzung?

Als ernste Verletzung gelten Verletzungen, die nicht unter schwere Verletzungen fallen und durch welche die verletzte Person mehr als drei aufeinander folgende Tage arbeitsunfähig ist.

Was ist ein gefährlicher Vorfall?

Von einem gefährlichen Vorfall spricht man, wenn es beim Betrieb eines Schiffs beinahe zu einem Unfall kommt. Mit anderen Worten: Wenn etwas „gerade noch“ gutgegangen ist.

 

Meldepflicht

Unfälle einschließlich schwerer Verletzungen sind der MAIB Stunden auf schnellstem Wege zu melden, damit sofort ermitteln kann, bevor wichtiges Beweismaterial verfällt, entfernt wird oder verloren geht.

Ernste Verletzungen sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Gefährliche Vorfälle müssen nicht gemeldet werden, dennoch ermutigt die MAIB Reeder, Kapitäne und Skipper dazu. Aus gefährlichen Vorfällen können wir oft genauso lehrreiche Schlüsse ziehen wie aus Unfällen.

Unfälle sind der MAIB unter der folgenden Sondernummer zu melden: 023 8023 2527. Außerhalb Großbritanniens ist die folgende Nummer zu wählen: +44 23 8023 2527.

Diese Leitung ist während der Bürozeit direkt mit dem MAIB-Büro in Southampton verbunden und wird außerhalb der Bürozeit automatisch zum diensthabenden Beamten des Verkehrsministeriums umgeleitet.

Während der Bürozeit werden die Meldungen von den Mitarbeitern der MAIB aufgenommen und an einen Inspektor weitergeleitet, der entscheidet, welche Maßnahmen zu treffen sind. In manchen Fällen sind bei der Meldung bereits alle erforderlichen Informationen vorhanden. In anderen Fällen zieht der Inspektor weitere Erkundigungen ein, führt eine Voruntersuchung durch oder schließt eine vollständige Ermittlung ab.

Nach Büroschluss leitet der diensthabende Beamte des DfT alle Meldungen an den koordinierenden Inspektor der MAIB weiter, der entscheidet, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Die Verwaltungsanfrage

In manchen Fällen reichen die eigenen Ermittlungen des Schiffseigners oder der Schiffsoffiziere aus. Dennoch kann die MAIB brieflich oder telefonisch eine Verwaltungsanfrage starten, um nähere Einzelheiten über einen Unfallhergang in Erfahrung zu bringen. Gemäß der Handelsschifffahrtsvorschriften müssen Eigner, Kapitäne und sonstige relevante Personen oder Organisationen solche Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Voruntersuchung und vollständige Ermittlung

Nach Meldung eines Unfalls beginnen Inspektoren mit der Beweisaufnahme, wonach die Entscheidung getroffen wird, ob eine Voruntersuchung eingeleitet wird oder nicht.

Eine Voruntersuchung stellt die Vorstufe zu einer vollständigen Ermittlung dar und dient der Ermittlung der Ursachen und Umstände eines Unfalls, um zu überprüfen, ob die Kriterien für eine weitere Ermittlung und einen öffentlichen Bericht erfüllt sind.

Ergibt sich aus der Voruntersuchung, dass die Kriterien nicht erfüllt werden, geht die MAIB zu keiner weiteren Ermittlung über und setzt alle beteiligten Parteien davon in Kenntnis.

Jedes Jahr werden alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, die verschiedenartigsten Unfälle zu untersuchen.

In allen Voruntersuchungen und Ermittlungen werden Antworten auf vier grundsätzliche Fragen gesucht:

  • Was ist geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Warum ist es geschehen?
  • Was kann getan werden, damit es künftig nicht mehr geschieht?

Wird beschlossen, weitere Ermittlungen anzustellen, werden zunächst sämtliche Beweise gesammelt. Da kein Fall einem anderen gleicht, kann dieser Vorgang in unterschiedlichen Formen verlaufen. Für gewöhnlich ersuchen die Inspektoren um Einsicht in Logbücher, Seekarten und sonstige Dokumente. Es werden ausnahmslos jegliche Personen befragt, die Licht auf den Unfallhergang werfen könnten, mit hoher Wahrscheinlichkeit werden auch Fotos angefertigt und Computeraufzeichnungen überprüft. Verfügt ein Schiff über eine "Black Box", also einen Fahrtenschreiber, werden dessen Daten eingezogen und untersucht.

Die Inspektoren ziehen Beweismaterial von möglichst vielen Quellen heran. Gegebenenfalls schalten sie externe Fachleute ein. Die MAIB ist insbesondere darauf bedacht herauszufinden, welche Rolle menschliche Faktoren bei der Ursache eines Unfalls gespielt haben.

Manchmal schickt die MAIB Taucher oder ferngesteuerte Fahrzeuge zum Meeresboden, um ein Wrack gründlich zu untersuchen. Natürlich ist eine Besichtigung unter Wasser nur möglich, wenn ein Wrack geortet wurde. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Die MAIB ist nicht für die Bergung von Leichen zuständig.

Im Allgemeinen kann es sieben bis zwölf Monate dauern, bis eine Ermittlung abgeschlossen und ein Bericht veröffentlicht ist. Auf den ersten Blick mag das eine lange Zeit erscheinen, doch es kann erforderlich sein, eine Vielzahl von Personen zu befragen, Beweise gegenzuprüfen, verdächtige Ausrüstungsgegenstände zu untersuchen und Gutachten von technischen Experten einzuholen. Oft stellt sich als Unfallursache etwas ganz anderes heraus als die naheliegende Lösung, die von Personen vermutet wird, die keine Unfallermittler sind.

Eine vollständige Ermittlung oder Voruntersuchung erfolgt gänzlich unabhängig von Untersuchungen, die durch die Polizei oder eine andere Behörde ausgeführt werden, um Beweise für eine mögliche strafrechtliche Verfolgung zu sammeln.

Meldungen

Die MAIB ist bestrebt, die Sicherheit für alle zu erhöhen, die auf Schiffen arbeiten oder mit dem Schiff reisen. Die Ermittlungsergebnisse der MAIB bilden fast immer die Grundlage für Empfehlungen, die dazu dienen sollen, einem ähnlichen Vorfall vorzubeugen.

Wurde die Entscheidung getroffen, in einem Unfall vollständig zu ermitteln, stellt die MAIB die Ergebnisse der Öffentlichkeit in Form eines umfassenden Berichts zur Verfügung.

Beim Verfassen des Unfallermittlungsberichts steht weder die Haftungsfrage im Vordergrund, noch ist er für die Verwendung bei einem Rechtsstreit gedacht. Vielmehr zielt er darauf ab, die für den jeweiligen Unfall relevanten Sicherheitsprobleme aufzudecken und zu analysieren sowie Empfehlungen abzuleiten, um ähnliche Unfälle künftig zu vermeiden.

Drei Mal jährlich gibt die MAIB einen Sicherheitsüberblick heraus. Dabei handelt es sich um anonyme Kurzberichte über lehrreiche Schlüsse, die aus Untersuchungen und Ermittlungen gezogen wurden.

Hin und wieder gibt der Chef-Inspektor einen Bericht heraus, in dem ein bestimmtes Sicherheitsproblem, ein Sicherheitstrend oder ein anderes Thema behandelt wird, auf das die Seefahrtsbranche und die Öffentlichkeit seiner Meinung nach aufmerksam gemacht werden sollten. Ein jährlicher Bericht mit aus Erkenntnissen gewonnenen Sicherheitsempfehlungen wird ab 2006 verfügbar sein.

Die MAIB erstellt zudem einen Jahresbericht, aus der die Tätigkeiten der Behörde des abgelaufenen Jahres hervorgehen.

All diese Veröffentlichungen sind kostenlos von der MAIB erhältlich und stehen auch auf der Website der MAIB zur Verfügung.

Statistiken

Die MAIB unterhält eine Computerdatenbank für gemeldete Schifffahrtsunfälle seit 1991. Diese Datenbank dient nicht nur als zugreifbare Informationsquelle, sie ermöglicht auch die Analyse von Daten, wodurch Unfalltrends festgestellt werden können.

Unfallstatistiken befinden sich im Jahresbericht der MAIB.

Ausbildung und Schulung

Die MAIB unterstützt die Ausbildung von Seefahrern, indem sie Seefahrtsschulen und Seeleuten ihre Erkenntnisse präsentiert.

Familien

Der MAIB ist nur allzu bewusst, welchen Schmerz und welche Verwirrung ein Seeunfall bei den Angehörigen der Opfer auslöst. Die Inspektoren unternehmen jegliche Anstrengungen, die Angehörigen eines Opfers nach einem Unfall zu verständigen und die Rolle der MAIB zu erklären. Sobald unsere Ermittlungen abgeschlossen sind, geben wir den Angehörigen der Opfer unsere Schlussfolgerungen bekannt, bevor wir diese der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Kontaktinformationen

Für weitere Informationen über die MAIB oder Auskünfte über spezielle Unfälle setzen Sie sich bitte unter der nachstehenden Adresse mit der MAIB in Verbindung:

Marine Accident Investigation Branch
Carlton House
Carlton Place
Southampton SO15 2DZ

Telefon 023 8039 5500
Fax 023 8023 2459
e-mail maib@dft.gsi.gov.uk


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